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   OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93   

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OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93 (https://dejure.org/1993,5971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1993 - 3 Wx 333/93 (https://dejure.org/1993,5971)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1993 - 3 Wx 333/93 (https://dejure.org/1993,5971)
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Volltextveröffentlichung

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Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1163
  • WuM 1994, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Der Beschluß des Senats vom 2.12.1992 - 3 W 159/92 - (NJW 1993, 1274 ff.), auf die sich die Beschwerdeführer demgegenüber berufen, beruht auf völlig andersartiger Tatsachengrundlage.

    Insbesondere ist im vorliegenden Fall bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; Senatsbeschluß vom 2.12.1992 in NJW 1993, 1274 ff.) kein Vorrang des Grundrechtes der Beteiligten zu 2 auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG) gegenüber den - allegemeingesetzlichen (Art. 5 Abs. 2 GG) - Abwehrrechten der Eigentümergemeinschaft festzustellen:.

    Soweit das Landgericht - in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.12.1992 (NJW 1993, 1274 ff.) - der Berücksichtigung des Grundrechtes aus Art. 5 GG bei der nach §§ 22 Abs. 1 Nr. 2, 14 Nr. 1 WEG vorzunehmenden Bewertung mit dem Recht aller übrigen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung und den sich daraus ergebenden "Folgewirkungen" glaubt begegnen zu können, ist dies für die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung ohne Belang, aus den bereits im zitierten Senatsbeschluß erwähnten Gründen aber auch nicht nachzuvollziehen.

  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Abgesehen von nachteiligen Einwirkungen durch eine bauliche Veränderung auf die Substanz des Gemeinschaftseigentums kann auch eine Beeinträchtigung des optischen und ästhetischen Gesamtbildes der Wohnanlage ein für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer relevanter Nachteil sein (u.a. BayObLGZ 1982, 69 ff. und 1991, 296 ff.).

    Die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte auch für die Rechtsanwendung (BVerfGE 7, 198, 208 f.) und die Wechselwirkung zwischen dem Abwehrrecht aus § 1004 BGB einerseits und Art. 5 GG andererseits (BayObLG in MDR 1992, 48) erfordern eine Interessenabwägung, bei der die spezifischen Informationsbedürfnisse und -defizite ausländischer Mitbürger gerade dann nicht Übergängen werden dürfen, wenn deren Berücksichtigung im Einzelfall keine nennenswert nachteiligen Auswirkungen haben wurde.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Die wertsetzende Bedeutung der Grundrechte auch für die Rechtsanwendung (BVerfGE 7, 198, 208 f.) und die Wechselwirkung zwischen dem Abwehrrecht aus § 1004 BGB einerseits und Art. 5 GG andererseits (BayObLG in MDR 1992, 48) erfordern eine Interessenabwägung, bei der die spezifischen Informationsbedürfnisse und -defizite ausländischer Mitbürger gerade dann nicht Übergängen werden dürfen, wenn deren Berücksichtigung im Einzelfall keine nennenswert nachteiligen Auswirkungen haben wurde.
  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Insbesondere ist im vorliegenden Fall bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; Senatsbeschluß vom 2.12.1992 in NJW 1993, 1274 ff.) kein Vorrang des Grundrechtes der Beteiligten zu 2 auf Informationsfreiheit (Art. 5 GG) gegenüber den - allegemeingesetzlichen (Art. 5 Abs. 2 GG) - Abwehrrechten der Eigentümergemeinschaft festzustellen:.
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 48/84

    Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Ein solches Sondernutzungsrecht ist aber kein Rechtsinstitut mit gesetzlich umschriebenem Inhalt, sondern nicht mehr als eine - dinglich wirkende - Gebrauchsregelung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 WEG, bei der ein Verzicht der Miteigentümer auf sämtliche Verwaltungsbefugnisse - mit Ausnahme des tatsächlichen Gebrauchs - nicht ohne weiteres anzunehmen ist (vgl. BayObLG in MDR 1985, 767 f.), auch im vorliegenden Fall weist § 8 Abs. 2 b der Tellungserklärung die bauliche Instandhaltung der Loggien der Eigentümergemeinschaft zu.
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
    Abgesehen von nachteiligen Einwirkungen durch eine bauliche Veränderung auf die Substanz des Gemeinschaftseigentums kann auch eine Beeinträchtigung des optischen und ästhetischen Gesamtbildes der Wohnanlage ein für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer relevanter Nachteil sein (u.a. BayObLGZ 1982, 69 ff. und 1991, 296 ff.).
  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Dies entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 296/298; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2899 ; OLG Düsseldorf WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

    Bei einem Ausländer hat die Rechtsprechung der Wohnungseigentumsgerichte im Rahmen der erforderlichen Abwägung ein besonderes Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers an Informationen aus seinem Heimatland angenommen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274 ; WuM 1994, 162; OLG Celle NJW-RR 1994, 977).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Sowohl im Mietrecht (zuletzt OLG Frankfurt, NJW 1992, 2490; OLG Karlsruhe, NJW 1993, 2815 [OLG Karlsruhe 24.08.1993 - 3 ReMiet 2/93] und BVerfG, NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92] - jeweils mit ausführlichen Rechtsprechungsnachweisen) als auch im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1992, 16; OLG Zweibrücken, NJW 1992, 2899 [OLG Zweibrücken 29.06.1992 - 3 W 30/92] ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1274 [OLG Düsseldorf 02.12.1992 - 3 Wx 159/92] ; OLG Hamm, NJW 1993, 1276 [OLG Hamm 04.12.1992 - 15 W 324/92] ; OLG Frankfurt, NJW 1993, 2817 und OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1163 [OLG Düsseldorf 12.11.1993 - 3 Wx 333/93] - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen) gibt es eine inzwischen nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet sind, deutschen und/oder ausländischen Mietern bzw. Wohnungseigentümern das Anbringen einer Parabolantenne zu gestatten.

    Demgegenüber haben sowohl das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung sowie neuerdings das OLG Düsseldorf (NJW 1994, 1163) anerkannt, daß eine ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachte Parabolantenne durch die Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit des Ausländers gedeckt sein kann.

  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Solange solche gleichgewichtigen Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht geltend gemacht werden, sind sie bei der vom Gericht im Einzelfall zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 1163; OLG Stuttgart WuM 1996.177).
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    2 Z 86/91">NJW-RR 1992, 16; NJW 1995, 337; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274; NJW 1994, 1163, 1164; OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978; Bärmann/Merle, a.a.O., § 22 Rdn. 184).
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